Streudienst · Jenfeld

Streudienst in Jenfeld

Streudienst in Jenfeld heißt: nicht einen Gehweg streuen, sondern die vielen Hauszugänge, Treppen und Verbindungswege einer ganzen Wohnanlage, und jeden Gang für den Verwalter nachweisen.

  • Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
  • Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
  • Versichert, mit festem Vertrag
  • In der Saison rund um die Uhr erreichbar
Leistung
Streudienst in Jenfeld
Streugut
Splitt, Sand, Kies oder Blähton (abstumpfend)
Räumfrist
werktags bis 8:30 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:30 Uhr (§ 31 HWG)
Nachweis
GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos

Was streuen wir in Jenfeld?

In Jenfeld liegen die Wohnzeilen dicht, und zu jedem Block gehört ein Netz aus Hauseingängen, Treppenaufgängen, Müllstandsplätzen und Verbindungswegen zwischen den Zeilen. Genau das macht den Streudienst hier zur Fleißarbeit: Nicht ein einzelner Gehweg ist zu sichern, sondern Dutzende Einzelpunkte über eine ganze Anlage verteilt, und jeder davon zählt zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, an jedem kann bei Glätte gleichzeitig etwas passieren.

Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln: Splitt, Sand, feinkörniger Kies oder Blähton, Tausalz ist auf Hamburger Gehwegen nicht zulässig (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA). Welche Fläche wie viel Streugut bekommt, gehen wir bei der Objektaufnahme mit der Verwaltung Punkt für Punkt durch: Die stark begangenen Treppenaufgänge und die Eingänge, an denen die Mieter der Zeilen morgens zum Bus und zur Arbeit gehen, streuen wir dichter und kontrollieren dort zuerst nach; die längeren Verbindungswege zwischen den Blöcken laufen in der Runde mit. So wandert das Material dorthin, wo in einer Jenfelder Anlage die meisten Füße gehen, statt gleichmäßig über eine Karte verteilt zu werden. Bei anhaltender Glätte gehen wir die Runde erneut.

Die Frist ist knapp: werktags bis 8:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr, sonst unverzüglich (§ 31 Abs. 3 HWG). Was den Streudienst in Jenfeld von dem einer Einfamilienhaus-Straße unterscheidet, ist der Nachweis: Für Wohnungsunternehmen und Verwaltungen dokumentieren wir jeden Streugang lückenlos. Wer diese Dutzende Einzelzugänge einer Anlage im Blick behalten muss, findet in Jenfeld das gesamte Winterdienst-Angebot vor Ort, im Streudienst das abstumpfende Verfahren im Detail, und wo bei einer Sturzstelle zwischen Eigentümer, Verwalter und uns die Verantwortung liegt, ordnet der Ratgeber zur Haftung ein.

Hinweis: Allgemeine Information zur Räum- und Streupflicht in Hamburg, keine Rechtsberatung.

Welche Fläche in Jenfeld welche Methode braucht

Fläche in JenfeldMethode
Lange, durchlaufende Gehwegzeilen entlang der GeschossbautenMaschinelle Räumung
Hauszugänge, schmale Zuwege zwischen den Zeilen und TreppenHandräumung
Zufahrten, Stellplätze und größere Freiflächen der AnlagenRäumung mit Fahrzeug

Fragen zu Streudienst in Jenfeld

Wie weisen wir als Verwaltung nach, dass in Jenfeld gestreut wurde?

Über einen Kundenportal-Zugang zur Einsatzdokumentation: zu jeder vereinbarten Fläche gibt es GPS-Position, Zeitstempel und Fotos. Bei den vielen Einzelzugängen einer Jenfelder Anlage ist das der Beleg gegenüber Eigentümern und Mietern, falls es zum Streit über eine Sturzstelle kommt.

Streuen Sie an den Wohnanlagen mit Salz, wenn die Treppen vereisen?

Nein. Auf Gehwegen und Zuwegen ist Tausalz verboten; erlaubt sind Splitt, Sand, Kies oder Blähton (§ 31 Abs. 2 HWG). Vereiste Treppen streuen wir dichter mit abstumpfendem Material und kontrollieren nach, gerade dort, wo viele Mieter täglich hinauf- und hinuntergehen.

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