Streudienst · Barsbüttel
Streudienst in Barsbüttel
Streudienst in Barsbüttel folgt der Gemeindesatzung, nicht dem Hamburger HWG: Wir streuen die dörflichen Gehwege der Ortsteile und die Gewerbeflächen an der A1 mit abstumpfenden Mitteln, so wie es die Gemeindesatzung vorgibt.
- Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
- Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
- Versichert, mit festem Vertrag
- In der Saison rund um die Uhr erreichbar
- Leistung
- Streudienst in Barsbüttel
- Streugut
- Splitt, Sand, Kies oder Blähton (abstumpfend)
- Räumfrist
- werktags bis 7:00 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:00 Uhr (Satzung Barsbüttel)
- Nachweis
- GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos
Was streuen wir in Barsbüttel?
Der Streudienst in Barsbüttel unterliegt der Satzung der Gemeinde, weil der Ort zum Kreis Stormarn und nicht zu Hamburg gehört. Für die Glättebekämpfung heißt das: Fristen und zulässige Streumittel richten sich nach der Gemeindesatzung, die von den Hamburger Vorgaben abweichen kann. Wir bedienen Barsbüttel in unserer natürlichen Fahrtrichtung von Tonndorf über Jenfeld und kennen diesen Rahmen aus der Praxis.
Beim Streumittel arbeiten wir standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand, feinkörnigem Kies oder Blähton. Die Satzung der Gemeinde Barsbüttel gibt dafür den Rahmen vor: Salz soll auf Gehwegen grundsätzlich unterbleiben und ist nur in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen sowie an besonders gefährlichen Stellen, Treppen, Rampen, starke Gefälle, zulässig; abstumpfende Mittel haben Vorrang (Quelle: Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Barsbüttel). Anders als das pauschale Hamburger Verbot lässt die Barsbütteler Satzung diese eng begrenzten Ausnahmen zu, im Regelfall streuen wir salzfrei und schonen so Wegebeläge und die dörfliche Bepflanzung. Barsbüttel läuft dabei auf zwei sehr unterschiedlichen Spuren nebeneinander her: die betonierten Zufahrten und Höfe der Gewerbeflächen entlang der A1, wo morgens Anlieferverkehr und Mitarbeiterparkplätze sicher sein müssen, und die schmalen Anliegergehwege der Ortsteile Willinghusen, Stemwarde und Stellau sowie des Hauptorts, wo es eher um einzelne Grundstücksfronten und die Bepflanzung am Wegrand geht. Diese beiden Flächentypen streuen wir nicht nach einem Schema, sondern jeweils passend: großzügig abgestumpft an den A1-Höfen, sparsam und beetnah an den Dorfwegen.
Weil die Satzung eigene Zeiten vorgeben kann, richten wir die Tour danach aus und kontrollieren bei anhaltender Glätte nach. Für Gewerbe und Wohnobjekte dokumentieren wir jeden Streugang. Wie sich der Winterdienst über die weit auseinanderliegenden Ortsteile verteilt, steht auf der Ortsseite Barsbüttel; die Flächen an der A1 stimmen wir über den Bereich für Gewerbe ab, und was zum reinen Streuen gehört, fasst die Seite Streudienst zusammen.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Gemeinde Barsbüttel.
Fragen zu Streudienst in Barsbüttel
Dürfen Sie in Barsbüttel mit Salz streuen?
Das regelt die Gemeindesatzung, nicht das Hamburger HWG. Nach der Satzung der Gemeinde Barsbüttel soll Salz auf Gehwegen grundsätzlich unterbleiben, zulässig nur in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, starke Gefälle); abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand haben Vorrang (Quelle: Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Barsbüttel). Wir arbeiten entsprechend standardmäßig salzfrei. Dies ist keine Rechtsberatung.
Streuen Sie sowohl die Firmenzufahrten an der A1 als auch die Dorfgehwege?
Ja. An den Gewerbeflächen entlang der A1 streuen wir die Wege zwischen Parkplatz, Anlieferung und Eingängen ab; in Willinghusen, Stemwarde, Stellau und im Hauptort die einzelnen Anliegergehwege. Welcher Hof, welche Front und welcher Gehwegabschnitt genau dazugehört, halten wir vor der Saison mit Ihnen fest, die weit auseinanderliegenden Ortsteile machen eine klare Flächenliste hier besonders wichtig.